Die WunCARD kommt

Rechtzeitig zu Ostern wird in der Stadt Wunsiedel die WunCARD eingeführt. Die Einführung wurde in kürzester Zeit in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsleiter Daniel Wolf, dem Personalrat der Stadt Wunsiedel und den Gewerbetreibenden realisiert. Trotz vieler Herausforderungen befindet sich die Stadt Wunsiedel und die Region in einem strukturellen Umschwung, der durch die WunCARD weiterhin Fahrt aufnehmen wird.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Einführung der Karte in erster Linie durch die großzügige finanzielle Unterstützung lokaler Sponsoren möglich wurde, darunter die Baufirma Roth, E-Center Enders, die Firmengruppe Birke und der SWW Konzern. Die Akteure aus Wirtschaft und Politik haben in beeindruckender Art und Weise zusammengearbeitet, um die WunCARD zu verwirklichen.

Die WunCARD für Bürgerinnen und Bürger:

Die WunCARD fungiert nicht nur als Scheckkarte für Zahlungen bei lokalen Unternehmen, sondern ist auch als Geschenkkarte erhältlich. Diese kann sowohl in physischen Geschäften als auch online aufgeladen werden. Jede Geschenkkarte kann zudem auf dem Smartphone gespeichert und als digitales Zahlungsmittel genutzt werden. Darüber hinaus kann sie als Bonuskarte mit Cashback-Funktion verwendet werden. Die noch im Umlauf befindlichen Stadtgutscheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit oder können nach dem Start des neuen Modells umgetauscht werden, wobei bei jedem Umtausch 10% mehr auf die Karte geladen werden.

Die WunCARD für Arbeitgeber:

Als Vorreiter hat die Stadt Wunsiedel allen Mitarbeitenden eine monatliche tarifliche Sachzuwendung in Höhe von 50€ über die WunCARD gewährt. Viele Unternehmen in Wunsiedel planen, diesem Beispiel zu folgen. Die Verwaltung erfolgt mühelos über ein spezielles Arbeitgeber-Tool mit nur wenigen Klicks. Die Arbeitnehmer profitieren wiederum von einem weitreichenden Netz an Akzeptanzstellen.

Bis zum Launch der WunCARD im April wickeln wir die komplette Akquise der Akzeptanzpartner und Arbeitgeber für die Stadt ab. Parallel docken wir nach und nach gewünschte öffentliche Einrichtungen und weitere Drittdienstleiter an.

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